Erklärung zur Barrierefreiheit der Webseite

Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden in der Regel das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personen-, Amts- und Funktionsbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Die Betreiber der Webseite sind kontinuierlich bemüht, diese gemäß dem Sächsischen Inklusionsgesetz und Barrierefreie-Websites-Gesetz in Verbindung mit der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Das BfWebG wird ergänzt durch die Barrierefreie-Websites-Verordnung (BfWebVO). Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.ketec.online.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet. Diese Webseite ist aufgrund der im Folgenden aufgeführten Unvereinbarkeiten bzw. Ausnahmen nach den oben genannten Richtlinien nur teilweise barrierefrei.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Links können unverständlich sein.
  • Für eingebundene Videos stehen derzeit nicht immer Audiotranskription oder Untertitel zur Verfügung.
  • Nicht alle eingebundenen Dokumente liegen in einer barrierefreien Form vor.
  • Die Website ist zweisprachig (Deutsch und Englisch) konzipiert. Noch liegen nicht für alle deutschsprachigen Inhalte die entsprechenden Übersetzungen vor. Anderssprachige Wörter und Abschnitte werden kaum gekennzeichnet. Falsche oder fehlende Sprachkennzeichnungen werden sukzessive ergänzt oder korrigiert.

Begründung

Inhalte werden durch eine Vielzahl von Webautoren in den einzelnen Teilprojekten erstellt.
Eine Sensibilisierung und Schulung der Beschäftigten, insbesondere der – auch wechselnden – Webautoren, hinsichtlich der Prüfung von Webseiten und Dokumenten auf Barrierefreiheit ist ein langwieriger und fortlaufender Prozess, welcher nicht zuletzt ressourcenabhängig ist. Zusätzlich muss die Verfügbarkeit von Tools und Ausstattung mit notwendiger Software finanziert werden und finanzierbar sein.
Bei neu erscheinenden PDF-Dokumenten zum Download bemühen wir uns, direkt eine barrierefreie Version zur Verfügung zu stellen. Bei besonders kurzfristigen Veröffentlichungsfristen oder bei sehr umfangreichen Dokumenten, wie Forschungsberichten, ist das manchmal nicht möglich. Dann wird eine zeitnahe Erstellung und Veröffentlichung der barrierefreien Fassung angestrebt. Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter der unten genannten Adresse und geben Sie bitte an, in welcher Form Sie die Datei benötigen und an welche E-Mail-Adresse / postalische Adresse wir diese senden können. Auf die Barrierefreiheit von Dokumenten, die von Dritten zur Verfügung gestellt werden, besteht hierbei kein Einfluss.
Folgende Inhalte sind aktuell nicht barrierefrei, allerdings sind sie nach § 1 Absatz 2 Satz 1 BfWebG in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 4 der EU-Richtlinie 2016/2102 von der Verpflichtung ausgenommen:
  • Datei-Downloads, die vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden und nicht für aktuelle rechtliche Abläufe bzw. aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden,
  • Audios/Videos, die vor dem 23.09.2020 veröffentlicht wurden, Inhalte und Dokumente Dritter, da diese außerhalb der Kontrolle der Betreiber der Webseite sind und nicht durch diese finanziert oder entwickelt werden.

Barrierefreie Alternativen
 
  • Im Falle von Videos ohne textliche Alternative wenden Sie sich bitte an die Kontaktperson, die auf der entsprechenden Unterseite benannt ist, oder nutzen Sie das Kontaktformular, am Ende der Erklärung.
  • Eine Erklärung des Webseiteninhalts in leichter Sprache finden Sie hier.
  • Für sonstige Fälle nutzen Sie bitte die unten angegebene Kontakt-Möglichkeit.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 01.04.2022 erstellt. Sie wurde zuletzt am 06.04.2022 aktualisiert. Der Stand der Barrierefreiheit der Webseite wird durch eigene Überprüfungen im Sinne einer kontinuierlichen Selbstbewertung mit Unterstützung ermittelt. Die Basis bilden Handlungsanleitungen, Checklisten für barrierefreie Webseiten und PDF-Dokumente sowie Schulungen.

 

Feedback und Kontaktangaben

Mängel unserer Webseiten in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können jederzeit über das Kontaktformular (am Ende der Erklärung) mitgeteilt werden. Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel umgehend zu beseitigen, bzw. Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.

Durchsetzungsverfahren

Die Webseitenbetreiber sind selbstverständlich darum bemüht, Ihre Hinweise, Anregungen und Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel maximal vier Wochen) zu beantworten. Sollte eine Antwort unterbleiben oder für Sie nicht zufriedenstellend sein, können Sie sich an die nachfolgende Sächsische Durchsetzungs- und Schlichtungsstelle wenden.
Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Menschen mit Behinderungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich. Sie erreichen die Durchsetzungsstelle unter folgenden Kontaktangaben:
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen bei der Sächsischen Staatskanzlei - Durchsetzungsstelle
Postanschrift: Archivstraße 1, 01097 Dresden
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Webseite: https://www.durchsetzungsstelle.sachsen.de
Telefon: +49 351 564-10713
Fax: +49 351 564-10999

Kontaktformular - Barrierefreiheit

Kontaktformular - Barrierefreiheit

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